Sie haben vielleicht schon gehört: «XML5 kommt.» Für Ihre Praxis wird die Änderung vor allem auf dem Papier sichtbar: Die Rechnung, die Ihre Patientin in den Händen hält, sieht bald anders aus.
Stand bei tarif590.ch: Das neue Rechnungsformular ist noch nicht verfügbar. Wir bereiten es vor. Für Ihre Arbeit heute müssen Sie nichts ändern.
Ganz einfach erklärt
Stellen Sie sich vor, Sie schreiben einen Brief an die Krankenkasse. Bis jetzt war das ein Blatt: der Rückforderungsbeleg. Ihre Patientin bezahlt Ihre Rechnung, schickt den Beleg an die Kasse, und die Kasse zahlt ihr den Anteil zurück.
Neu bekommt der Brief mehr Seiten. Und eine Seite ist voller kleiner Quadrate: QR-Codes. In diesen Quadraten steckt die ganze Rechnung noch einmal, aber so, dass ein Computer sie lesen kann. Die Kasse scannt die Quadrate und muss nichts mehr abtippen.
Das ist alles. Kein neuer Tarif, keine neuen Preise. Nur mehr Papier, das Maschinen besser verstehen.
Was steckt neu im Umschlag?
Die Rechnung im Tiers Garant besteht künftig aus vier Blättern:
- Rechnung mit QR-Zahlteil – wie heute. Damit bezahlt die Patientin.
- Leistungsübersicht – ein neues Blatt, das in einfachen Worten zeigt, was behandelt wurde. Es wird automatisch erstellt.
- Rückforderungsbeleg – den kennen Sie. Er bleibt, sieht aber leicht anders aus.
- QR-Code-Blatt – neu. Bis zu zwölf QR-Codes mit der kompletten Rechnung in Maschinensprache.
Die Patientin schickt der Kasse den Rückforderungsbeleg und das QR-Code-Blatt. Beides zusammen. Das QR-Blatt kann sie auch mit der App der Kasse abfotografieren, wenn die Kasse das anbietet.
Selbst gestaltete Deckblätter braucht es nicht mehr. Die Leistungsübersicht übernimmt diese Aufgabe.
Ab wann?
- 1. Januar 2026: Die CSS nimmt Rechnungen im neuen Format bereits an.
- 30. Juni 2027: Die CSS nimmt das alte Format (XML 4.5) letztmals an.
- 1. Juli 2027 : Der Berufsverband NVS schreibt: Ab diesem Tag gilt im Tarif 590 das neue Format. Alte Rechnungen weisen die Kassen zurück.
Bis Ende Juni 2027 muss Ihre Software also das neue Formular drucken können.
Was bleibt gleich?
- Ihr Stundenansatz und Ihre Tarifpositionen.
- Die Patientin bezahlt Ihnen die Rechnung.
- Die Kasse erstattet der Patientin ihren Anteil.
- Sie erfassen Ihre Behandlungen weiterhin in tarif590.ch .
Was sollten Sie jetzt tun?
Nichts Dringendes. Sinnvoll ist:
- Halten Sie Patienten- und Versicherungsangaben aktuell. Das neue Formular braucht dieselben Daten, nur vollständiger.
- Erklären Sie Patientinnen bei Gelegenheit: «Bald gibt es ein Blatt mit QR-Codes. Das schicken Sie zusammen mit dem Rückforderungsbeleg an die Kasse.»
- Warten Sie auf unsere Mitteilung. Wir sagen Ihnen, ab wann tarif590.ch das neue Formular druckt.
Kurz gesagt
Ab Juli 2027 hat die Tarif-590-Rechnung vier Blätter. Neu ist vor allem das QR-Code-Blatt, das die Kasse maschinell lesen kann. Die Patientin schickt Rückforderungsbeleg und QR-Blatt zusammen ein. tarif590.ch bereitet die Umstellung vor und informiert Sie rechtzeitig.
Angaben zu Terminen stammen von der CSS und vom Berufsverband NVS. Prüfen Sie im Zweifel die Information Ihrer Kasse.
