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XML5 für Tarif-590-Therapeuten: Was gilt ab 2026?

Was XML5 und der elektronische Tiers Garant für Tarif-590-Praxen bedeuten: bestätigte Fristen, optionale eTG-Übermittlung und der aktuelle Stand bei tarif590.ch.

Illustration: tarif590.ch-Arbeitsplatz mit einem leuchtenden XML5-Datenstrom

XML5 ist die neue Version des Schweizer Rechnungsstandards generalInvoice. Für Tarif-590-Praxen bedeutet das nicht, dass ab sofort jede Rechnung elektronisch übermittelt werden muss. Es bedeutet aber, dass Softwareanbieter und Versicherer ihre Prozesse auf den neuen Standard ausrichten.

Stand bei tarif590.ch: XML5 und die elektronische Übermittlung sind derzeit noch nicht verfügbar. Wir bereiten tarif590.ch auf XML 5.0 vor und informieren unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig. Für die heutige Arbeit in tarif590.ch müssen Sie nichts umstellen.

Die zwei wichtigsten Daten

Die CSS akzeptiert generalInvoice XML 5.0 seit dem 1. Januar 2026. Für Leistungsrechnungen im Format XML 4.5 nennt sie den 30. Juni 2027 als Ende der Annahme. Danach akzeptiert die CSS keine neuen Leistungsrechnungen in Version 4.5 mehr.

Diese Daten beschreiben den Datenaustausch mit der CSS. Sie sind keine allgemeine Pflicht, wonach jede Tarif-590-Praxis ab einem bestimmten Tag eTG verwenden muss.

XML5 und eTG sind nicht dasselbe

XML5 bezeichnet das strukturierte, maschinenlesbare Rechnungsformat. Es legt fest, wie Rechnungsdaten zwischen den beteiligten Systemen beschrieben werden.

eTG steht für elektronischer Tiers Garant. Dabei wird der Rückforderungsbeleg elektronisch an den Krankenversicherer übermittelt. Die Patientin oder der Patient bleibt im Tiers Garant zahlungspflichtig gegenüber der Praxis. Die Krankenkasse vergütet ihren Leistungsanteil weiterhin der versicherten Person.

Öffentlich zugängliche Informationen belegen derzeit keine allgemeine eTG-Pflicht für Tarif 590. Der elektronische Weg hängt von der eingesetzten Software, der Anbindung an den Versicherer und der Zustimmung der versicherten Person ab. SWICA bestätigt, eTG von Therapeutinnen und Therapeuten zu akzeptieren, weist aber zugleich darauf hin, dass noch nicht alle Versicherer diesen Weg unterstützen.

Drei Wege im Tiers Garant

Die Prozessdokumentation des Forums Datenaustausch unterscheidet für XML 5.0 drei Varianten:

  1. Einreichung: Die Rechnung wird im vorgesehenen XML5-Prozess eingereicht.
  2. Weitergabe: Die versicherte Person gibt die elektronische Weiterleitung frei; ein Portal oder Intermediär leitet die Rechnungskopie an den Versicherer weiter.
  3. Abholung: Die Praxis übermittelt die Rechnung an einen Intermediär. Die versicherte Person erhält ihre Unterlagen, während der Versicherer eine Rechnungskopie über das Portal abholt.

Welche Variante tatsächlich verfügbar ist, entscheidet nicht die Praxis allein. Software, Portal und Versicherer müssen den betreffenden Prozess unterstützen.

Was bleibt für Ihre Praxis gleich?

  • Sie erfassen Behandlung und Tarifpositionen weiterhin in Ihrer Praxissoftware.
  • Im Tiers Garant bezahlt die Patientin oder der Patient die Rechnung an Ihre Praxis.
  • Die Krankenkasse prüft den Anspruch und erstattet der versicherten Person den gedeckten Anteil.
  • XML5 ändert weder Ihren Stundenansatz noch Ihre Zahlungsbedingungen automatisch.
  • Wo kein elektronischer Weg verfügbar ist, bleibt die Einreichung des Rückforderungsbelegs durch die versicherte Person möglich.

Was sollten Sie jetzt tun?

Sie müssen in tarif590.ch heute keine Einstellung ändern. Sinnvoll ist:

  1. Halten Sie Patienten- und Versicherungsangaben vollständig und aktuell.
  2. Übermitteln Sie Gesundheits- und Rechnungsdaten nur über einen vorgesehenen, sicheren Weg und mit der erforderlichen Zustimmung.
  3. Achten Sie bei Mitteilungen Ihres Softwareanbieters darauf, ab wann XML5 und welche eTG-Variante tatsächlich unterstützt werden.
  4. Reichen Sie eine Rechnung nicht zusätzlich auf Papier ein, wenn sie über einen bestätigten elektronischen Weg bereits beim Versicherer eingegangen ist.

Kurz gesagt

XML5 ist der neue technische Standard. eTG ist ein möglicher elektronischer Übermittlungsweg innerhalb des Tiers Garant. Für Tarif 590 ist dieser Weg nach heutigem öffentlich dokumentiertem Stand nicht allgemein vorgeschrieben und noch nicht bei allen Versicherern verfügbar.

tarif590.ch unterstützt XML5/eTG derzeit noch nicht. Wir bereiten die Umstellung vor und kommunizieren den konkreten Ablauf, sobald die Funktion einsatzbereit ist.

Öffentliche Vorgaben und unterstützte Versicherer können sich ändern. Prüfen Sie bei einem konkreten Fall die aktuelle Information des betroffenen Versicherers.

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