Neuer Abrechnungsstandard für Gesundheitsförderung

Tarif 595 kommt. Der neue Beleg für Gesundheits­förderung.

Ab 1. Januar 2027 gilt für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung ein einheitlicher Rückforderungsbeleg. Fitnesscenter, Bewegungsstudios und Kursanbieter sollten ihre Abläufe und ihre Software jetzt vorbereiten.

Der Tarif ordnet Leistungen auf der Rechnung. Er bestimmt weder Ihren Preis noch den Rückerstattungsanspruch Ihrer Kundschaft.

Informationsstand: 1. September 2026

Geltungsbereich

Gesundheitsförderung — klar getrennt von Komplementärmedizin.

Tarif 595 gilt für ambulante gesundheitsfördernde Leistungen nach VVG. Er bildet Pauschalabonnemente, Kurse und Beratungen ab — nicht therapeutische Leistungen der Komplementär- und Alternativmedizin.

Fitness und Training

Pauschalabonnemente von Fitness- und Gesundheitscentern, Bewegungsstudios, Anlagen, Vereinen und Angeboten der Sportförderung.

Kurse und Personal Training

Gruppenangebote und Personal Training, etwa für Ausdauer, Kraft, Body-and-Mind, spezifische Trainingsangebote und Mutterschaft.

Lebensstil und Ergänzungen

Abonnementszusätze, Lebensstil-Gruppenkurse sowie individuelle Beratung im Bereich der Gesundheitsförderung.

Was sich ändert

Ein Standard statt selbst erstellter Bestätigungen.

Der neue Ablauf schafft einheitliche Angaben für Leistungserbringer, Kundinnen und Kunden sowie Zusatzversicherer.

  1. Einheitliches Rechnungsformular

    Die bisherige Abonnementsbestätigung ist ab 1. Januar 2027 nicht mehr zulässig. Stattdessen wird der standardisierte Rückforderungsbeleg verwendet.

  2. Professionelle Software mit XML 5.0

    Das Rechnungsformular muss mit professioneller Software nach dem aktuellen Rechnungsstandard 5.0 erstellt werden. Selbst erstellte Rechnungsdokumente werden nicht mehr akzeptiert.

  3. Tarifpositionen statt Freitext

    Angebote werden den passenden Positionen des jeweils gültigen Tarifs 595 zugeordnet. Der Tarif kann in der Regel jährlich angepasst werden.

  4. eTG bleibt ein eigener Entscheid

    Die elektronische Übermittlung ist derzeit freiwillig. Wer eTG nutzt, benötigt die passende Anbindung, einen MediData-Teilnehmervertrag und die Einwilligung der Kundschaft.

Welcher Tarif gilt?

595 für Gesundheitsförderung. 590 für Komplementärmedizin.

Tarif 595

Fitnesscenter, Bewegungsstudios und Kursanbieter

Für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung wie Abonnemente, Training, Kurse und Lebensstilberatung.

Tarif 590

Komplementär- und alternativmedizinische Therapeutinnen und Therapeuten

Komplementärmedizinische Leistungen werden weiterhin über Tarif 590 abgerechnet — auch präventive Behandlungen sowie Gruppen- und Einzelsitzungen.

Wichtig: Die Verwendung von Tarif 595 garantiert keine Vergütung. Im Bereich der Zusatzversicherung entscheidet jeder Versicherer nach seinen eigenen Bedingungen, welche Leistungen er rückerstattet.

Jetzt vorbereiten

Fünf Punkte für einen sauberen Wechsel.

Klären Sie zuerst Ihre Anerkennung und Ihren Prozess. Danach lässt sich die technische Umstellung gezielt planen.

  1. Anerkennung prüfen

    Klären Sie mit Versicherern und Ihrer Zertifizierungsstelle, für welche Angebote und unter welchen Bedingungen Sie anerkannt sind.

  2. ZSR- und GLN-Angaben klären

    Stimmen Sie die korrekten Identifikationsdaten mit Ihrer Zertifizierungsstelle oder Ihrem Qualitätslabel ab.

  3. Software verbindlich auswählen

    Lassen Sie sich bestätigen, dass Tarif 595, der aktuelle Tarifstand und das Rechnungsformular nach XML 5.0 vollständig unterstützt werden.

  4. Angebote den Positionen zuordnen

    Bilden Sie Abonnemente, Kurse, Zusätze und Beratungen auf die passenden Tarifpositionen ab. Ihre Preisgestaltung bleibt davon unabhängig.

  5. Übermittlungsweg festlegen

    Entscheiden Sie, ob Sie den Rückforderungsbeleg ausdrucken oder per eTG übermitteln. Planen Sie bei eTG Vertrag, Einwilligung und Tests mit ein.

Stand bei tarif590.ch

Tarif 595 ist in unserer Anwendung noch nicht verfügbar.

tarif590.ch unterstützt heute die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen nach Tarif 590. Wir prüfen derzeit die fachlichen und technischen Anforderungen an ein separates Angebot für Fitnesscenter und Anbieter der Gesundheitsförderung. Diese Seite wird ergänzt, sobald das Angebot und der Einführungstermin verbindlich feststehen.

Interesse an Tarif 595 melden

Teilen Sie uns gern mit, welche Software Sie heute einsetzen und ob Sie Papierbelege, eTG oder beides benötigen.

tarif590.ch Beratung · 20 Minuten

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