wenig
ändert sich
kurzfristig
kurzfristig
XML5
maschinenlesbare
Rechnung
Rechnung
eTG
elektronischer
Zusatzweg
Zusatzweg
2027
XML5-Fähigkeit
sicherstellen
sicherstellen
Nicht jede Software kann XML-Dateien versenden. Wenn Sie Rechnungen heute mit tarif590.ch erstellen, ändert sich kurzfristig wenig. tarif590.ch unterstützt XML-Dateien bereits, und Sie erfassen Behandlungen wie bisher; Rechnung und Rückforderungsbeleg bleiben aktuell.
Was bleibt gleich?
- Erfassung von Behandlung oder Sitzung wie bisher in tarif590.ch.
- Zahlungsfluss bleibt gleich: Patient:innen oder Klient:innen bezahlen direkt an Sie.
- Vergütung erfolgt weiterhin durch die Krankenkasse an die versicherte Person.
- Preise und Zahlungsart ändern sich durch XML5 nicht automatisch.
Was ändert sich?
- Maschinenlesbar: XML5 hilft Versicherern, Rechnungen elektronisch zu lesen und zu verarbeiten.
- Formulare bleiben patientenfähige Dokumente: PDF oder Ausdruck bleiben möglich; Layout und QR-Code-Blatt ändern sich.
- Elektronischer Kanal: Ohne Kanal reichen Patient:innen QR-Code-Blatt und Rückforderungsbeleg selbst ein; mit Kanal kann direkt elektronisch übermittelt werden.
- Keine allgemeine Pflicht: eTG ist ein Zusatzweg und funktioniert nur mit Programm, Kasse und Zustimmung der versicherten Person.
Was ist jetzt zu tun?Praxisnaher Ablauf
jetzt
Mit tarif590.ch weiterarbeiten
Komplementärmedizinische Leistungen weiter wie gewohnt erfassen; bei Bedarf Anmeldung auf tarif590.ch nachholen.
neue Daten
Angaben sauber erfassen
AHV-Nummer und Zusatzversicherung neuer Patient:innen aufnehmen; Zustimmung zur elektronischen Übermittlung einholen*.
Ende 2026
XML5-Fähigkeit sicherstellen
Nicht bis zum Stichtag warten: Melden Sie sich jetzt bei tarif590.ch an damit Ihre Rechnungsstellung auch in Zukunft reibungslos funktioniert.
* Einwilligung: Benutzer von tarif590.ch erhalten rechtzeitig ein passendes Formularset zum Einholen der Einwilligung der Patient:innen.
Info für Ihre Patient:innen: Sie erhalten wie bisher Ihre Rechnung. Wenn Ihre Krankenkasse elektronische Rückforderungsbelege unterstützt und Sie zustimmen, kann der Beleg direkt elektronisch übermittelt werden. Bezahlen müssen Sie die Rechnung weiterhin an mich.